Google Street View rechtswidrig?
Wissenschaftler am KIT stellen Gutachten zur Zulässigkeit des neuen Google-Dienstes vor.
Die Karlsruher Informationsrechtler Indra Spiecker gen. Döhmann und Thomas Dreier vom Zentrum für Angewandte Rechtswissenschaft (ZAR) haben im Auftrag der rheinlandpfälzischen Landesregierung ein Gutachten zur Zulässigkeit von Google Street View erstellt. Untersucht und beurteilt wurde das Vorgehen des Internetdienstes nach geltendem Recht unter Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Bestimmungen, des Rechts am eigenen Bild, des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und der Privatsphäre.
Die beiden Professoren kamen dabei zu dem Ergebnis, dass der angebotene Dienst nur unter gewissen Einschränkungen zulässig ist. Ein Kritikpunkt ist etwa die Höhe, in der die Kamera die Straßenzüge abfilmt. Diese sei mit 2,90 m eindeutig zu hoch, da man in dieser Höhe über schützende Mauern oder Hecken blicken könne, meint Thomas Dreier. „Straßenansichten dürfen nur bis zu einer Höhe von zwei Metern abgebildet werden. Denn zulässig ist aus persönlichkeits- und datenschutzrechtlichen Gründen nur das, was ein normaler Passant auch sehen kann“, so Dreier.
Rechtliche Einschränkungen für Google Street View ergeben sich nach Angaben der Wissenschaftler auch bei der Abbildung von Einfamilienhäusern und Gebäuden in ländlichen Umgebungen. Hier könne man aufgrund der Häuserfassade und der Umgebung Rückschlüsse ziehen, in welcher Wohnsituation sich einzelne Personen befinden, erklärt Indra Spiecker. „Unproblematisch sind demgegenüber Abbildungen von Mehrfamilienhäusern ohne individualisierende Eigenschaften, wie sie in jedem typischen Stadtbild zu finden sind“, so Spiecker.
Untersucht wurde außerdem die Abbildung von Personen oder Objekten mit Personenbezug, wie zum Beispiel Autokennzeichen. Aus rechtlicher Sicht müssten diese Daten vollständig anonymisiert, also durch Verpixelung unkenntlich gemacht werden, erklären die Karlsruher Wissenschaftler. Darüber hinaus fordern sie die Löschung des unbearbeiteten Filmmaterials. Dieses wird bislang noch unanonymisiert zu Googles Hauptsitz in den USA versendet.
Auf Grundlage des Gutachtens werden die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder prüfen, ob weitere Auflagen für Google Street Views erteilt werden müssen. Spiecker und Dreier stellten Ihre Ergebnisse am 1. März in der rheinlandpfälzischen Staatskanzlei in Mainz vor.