Am Freitag, den 19. Juni 2009 veranstaltete der Freundeskreis der Fakultät für Informatik (FFI)
der Universität Karlsruhe (TH) den 6. FFI-Treff im Gastdozentenhaus Heinrich Hertz.
Diskutiert wurden die Vor- und Nachteile computerisierter Wahlsysteme.
Als Vortragende konnte Dr. Thomas Lindner, 1. Vorsitzender des Freundeskreises, zwei Experten zum Thema »Wahlmaschinen« gewinnen: zum einen Constanze Kurz, wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Humboldt-Universität Berlin und Sprecherin des Chaos Computer Clubs, zum anderen Prof. Dr. Jörn Müller-Quade, Leiter des Instituts für Kryptographie und Sicherheit an der Fakultät für Informatik der Universität Karlsruhe.
Constanze Kurz
Constanze Kurz ist Diplom-Informatikerin, arbeitet als wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Humboldt-Universität zu Berlin am Lehrstuhl »Informatik in Bildung und Gesellschaft«.
Derzeit schreibt sie ihre Dissertation über Wahlcomputer und elektronische Wahlsysteme. Sie ist Sprecherin des Chaos Computer Clubs.
Sicher schneller? Pro und Contra computerisierter Wahlsysteme
Es hat sich nicht erst durch das Urteil aus Karlsruhe herumgesprochen: Elektronische Wahlsysteme können Risiken und Nebenwirkungen mit sich bringen. Das gesellschaftliche Risiko besteht vor allem darin, das Vertrauen der Wähler in faire und nachprüfbare Wahlen zu unterminieren. Technisch betrachtet handelt es sich jedoch um ein Sicherheitsproblem. Alle derzeit angebotenen Wahlcomputer sind in diesem Sinne nicht sicher. Doch wird es in Zukunft Wahlcomputer geben, die Standards mit genau vordefinierten Prozeduren erfüllen und damit eine angemessene Sicherheit bieten? Im Vortrag thematisierte Frau Kurz außerdem, warum und wie Aktivisten gegen computerisierte Wahlsysteme opponieren.
Prof. Dr. Jörn Müller-Quade
1993 -1999 April 1998 1999-2001 2001-2002 2003-2007 seit 2008 |
Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Karlsruhe (TH Promotion in Karlsruhe im Bereich Computeralgebra Post-Doc-Fellowam Imai-Laboratory, Tokyo Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Karlsruhe Leitung einer Nachwuchsgruppe Leitung des Lehrstuhls IT-Sicherheit und des EISS, Karlsruhe |
Haben Wahlmaschinen eine Zukunft?
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 03.03.09 Wahlmaschinen, die Stimmen nur elektronisch speichern als verfassungswidrig erklärt. Solche Maschinen verletzen das Öffentlichkeitsprinzip, welches die Korrektheit demokratischer Wahlen nachvollziehbar machen soll.
Im Vortrag vertrat Müllere-Quade die These, dass kryptographische Wahlverfahrenmit mehreren Kontrollmechanismen ausgestattet werden können und es genügen sollte, wenn einer dieser Mechanismen für Laien nachvollziehbar ist. Inwieweit Wahlmaschinen das Wahlgeheimnis für Laien nachvollziehbar garantieren können, sei eine Frage, die für die Zukunft der Wahlmaschinen entscheidender sein dürfte als die Frage der Korrektheit, bei der es überzeugende Lösungsmöglichkeiten gibt.