Habilitation
Die Habilitation an der Fakultät für Informatik ist die Anerkennung einer besonderen Befähigung für Forschung und Lehre (Lehrbefähigung) im Fachgebiet Informatik.
Voraussetzung für die Habilitation ist erstens der Doktorgrad einer deutschen Universität oder einer dieser gleichgestellten Hochschule oder eines gleichwertigen akademischen Grades einer ausländischen wissenschaftlichen Hochschule und zweitens eine nach dem Erwerb des Doktorgrades mindestens 2-jährige wissenschaftlichen Tätigkeit auf dem Fachgebiet Informatik
Das Gesuch zur Zulassung der Habilitation ist schriftlich beim Dekan der Fakultät für Informatik
einzureichen. Über die Habilitation wird auf Grund folgender Leistungen entschieden:
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einer Habilitationsschrift (in der Regel in deutscher Sprache)
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eines wiss. Vortrages in deutscher Sprache und anschließendem Kolloquium und
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einer fach- oder studiengangbezogenen Lehrveranstaltung.
Formulare
Nachfolgende Formulare und Dokumente können nur innerhalb der Fakultät für Informatik
und innerhalb des Forschungszentrums Informatik (FZI) heruntergeladen werden.