Besonderheiten der Zulassung im Master Informatik

  • Studienbeginn im Master:
    Zulassung zum Winter- als auch zum Sommersemester.
  • Zulassung für KIT-externe Bewerbungen:
    Notwendige Mindestleistungen in den Bereichen Theoretische Informatik (15 LP), Praktische Informatik (30 LP), Technische Informatik (8 LP) und Mathematik (25 LP) sind nachzuweisen. Dies wird im Auswahlverfahren anhand der Bewerbungsunterlagen von der zuständige Kommission überprüft. Sofern diese Bedingungen nicht erfüllt werden, können Bewerber und Bewerberinnen durch das Bestehen eines Auswahlgesprächs dennoch zugelassen werden. Um am Auswahlgespräch teilzunehmen, müssen in drei der folgenden vier Bereichen die Mindestleistungen nachgewiesen werden: Theoretische Informatik (15 LP), Praktische Informatik (20 LP), Technische Informatik (6 LP) und Mathematik (20 LP).

  • Nähere Auskünfte über das konkrete Bewerbungsverfahren erhalten Sie auf den Seiten des Studierendenservice.
  • Die Auswahlsatzung für Ihren jeweiligen Studiengang finden Sie hier

Auswahlgespräche für den Master Informatik


Die Zugangsvoraussetzung für den Masterstudiengang Informatik kann u.U. die erfolgreiche Teilnahme an einem Auswahlgespräch beinhalten, das für den Masterstudiengang Informatik auf Deutsch stattfindet. Bitte beachten Sie, dass ausreichende Deutschkenntnisse unbedingt erforderlich sind!
Falls Sie ein Masterstudium in englischer Sprache belegen möchten, besuchen Sie den Masterstudiengang Comupter Science / If you would like to study for a Master's degree in English, please attend the Master's degree programme in Computer Science.

 

Die Auswahlgespräche für das Sommersemester 2025 finden am 30. und 31. Januar 2025 sowie am 6. und 7. Februar 2025, in den Räumen des Informatik Studiengangservice (ISS), Geb. 50.34, statt. Der individuelle Termin und die genaue Uhrzeit werden in der Einladung bekannt gegeben. Eingeladen werden per E-Mail spätestens 2 Tage vor den Auswahlgesprächen alle Bewerberinnen und Bewerber, die die Zulassungsvoraussetzungen nach § 5 (1) Punkt 2. a) der Auswahlsatzung des Masterstudiengangs Informatik am KIT nicht erfüllen, aber nachgewiesene Kenntnisse und Leistungen in drei der vier in  § 5 (2) Punkt 2. b) genannten Bereiche nicht unterschreiten. Bewerberinnen und Bewerber sollten sicherstellen, dass E-Mails zum Auswahlverfahren sie erreichen und nicht als SPAM deklariert werden.  Alle, die zu einem Gespräch eingeladen werden, müssen die Teilnahme durch die Anmeldung über einen ihnen zugesandten Link direkt nach Eingang der Einladung, spätestens aber 24 h nach Zustellung bestätigen.


Das Auswahlgespräch wird mit 0 bis 60 Punkten bewertet.


Wird das Auswahlgespräch mit weniger als 30 Punkten bewertet, gilt das Gespräch als nicht bestanden. Die oder der Bewerber*in kann einmal an einem weiteren Gespräch teilnehmen, frühestens jedoch im nächsten Bewerbungszeitraum.

Eine erneute Teilnahme an einem Auswahlgespräch ist ausgeschlossen, wenn die*der Bewerber*in ohne wichtigen Grund nicht erscheint, das Gespräch durch Täuschung oder Benutzung nicht zugelassener Hilfsmittel beeinflusst oder den ordnungsgemäßen Ablauf des Gesprächs stört.
 

Das KIT übernimmt keine Kosten, die durch das Auswahlgespräch für die Bewerberinnen und Bewerber entstehen.

 

Zum Inhalt der Gespräche: Das Auswahlgespräch dient der Eignungsfeststellung, ob Bewerberinnen und Bewerbern den Masterstudiengang Informatik innerhalb der vorgesehenen Regelstudienzeit erfolgreich absolvieren können. Im Gespräch werden sowohl Motivation als auch fachliche Kenntnisse aus dem Grundstudium der Informatik gefragt. Fragen rund um den Ablauf des Gesprächs beantwortet gerne die Fachschaft Informatik: info∂fsmi.uni-karlsruhe.de.

Für eine Einschätzung, ob Sie die Zulassungsvoraussetzungen für eine direkte Zulassung oder eine Zulassung mit Gespräch erfüllen, können Sie eine E-Mail mit Ihrem aktuellen Notenauszug an beratung-informatik∂informatik.kit.edu senden. Wir empfehlen frühzeitig (am besten ein Jahr vor dem Bachelorabschluss) Kontakt mit uns aufzunehmen, um ggf. fehlenden Leistungen noch erbringen zu können.