„Dieter Meurer Preis Rechtsinformatik“ an Dr. Sebastian Bretthauer
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Pressemitteilung des Deutschen EDV-Gerichtstags e.V. vom 21.09.2018
- Datum: 04.10.2018
„Dieter Meurer Preis Rechtsinformatik“ an Dr. Sebastian Bretthauer
Im Rahmen des 27. Deutschen EDV-Gerichtstages 2018 in Saarbrücken wurde der „Dieter Meurer Preis Rechtsinformatik“ an Dr. Sebastian Bretthauer verliehen. Er wird damit für seine Dissertationsschrift geehrt, die an der Schnittstelle von Recht und Technik die Herausforderungen von intelligenter Videoüberwachung unter nationalen und europäischen Aspekten analysiert und Schlussfolgerungen für die Nutzbarmachung dieser neuen Informationstechnologie für die Gesellschaft zieht, wie sie beispielsweise zur automatisierten Sturzdetektion im Krankenhaus eingesetzt werden kann.
Bretthauer ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Zentrum für Angewandte Rechtswissenschaft (ZAR), Institut für Informations- und Wirtschaftsrecht (IIWR) bei Prof. Thomas Dreier am Karlsruher Institut für Technologie (KIT) sowie am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Informationsrecht, Umweltrecht und Verwaltungswissenschaften an der Forschungsstelle Datenschutz an der Goethe-Universität Frankfurt a.M. bei Prof. Dr. Indra Spiecker gen. Döhmann, LL.M. Zu seinen Forschungsinteressen zählen das gesamte Öffentliche Recht, Datenschutzrecht und Informationsrecht.
„Es ist mir eine besonders große Ehre, dass meine Dissertationsschrift mit dem Dieter Meurer Preis Rechtsinformatik ausgezeichnet wird. Die Auszeichnung kam für mich sehr überraschend, war aber umso schöner, da sie mich während meines Urlaubs in Österreich erreichte. Insofern freut es mich außerordentlich, dass meine Arbeit, mit dieser Auszeichnung eine solche hohe Ehrung erfährt.“, so Bretthauer, der im „Dieter Meurer Preis Rechtsinformatik“ eine besondere Auszeichnung sieht. „Dieter Meurer war einer der Vorreiter der Rechtsinformatik in Deutschland und hat bereits frühzeitig erkannt, dass nur eine interdisziplinäre Zusammenarbeit der unterschiedlichen Fachrichtungen die künftigen gesellschaftlichen Herausforderungen bewältigen kann. Für mich ist es daher eine besonders hohe Anerkennung mit dem zu seinen Ehren geschaffenen Preis ausgezeichnet zu werden.“
Dr. Sebastian Bretthauer erhält den renommierten Preis auf dem Gebiet der Rechtsinformatik. Abgebildete Personen links: Dr. Sebastian Bretthauer, rechts: Johannes Weichert, Prof. Indra Spiecker gen. Döhmann, Dr. Sebastian Bretthauer, Roland Theis, Prof. Stephan Ory (v.l.n.r.) (Bilder: Jennifer Weyland, Deutscher EDV-Gerichtstag)
Der „Dieter Meurer Preis Rechtsinformatik“ wird seit 2003 durch den Vorstand des EDVGerichtstags
zusammen mit der Geschäftsführung der juris GmbH vergeben und ist mit 5.000 € dotiert. Er soll im Sinn des Verständnisses von Dieter Meurer den Nachwuchs im Bereich der Rechtsinformatik fördern. Meurer befasste sich neben seiner Funktion als Ordinarius für Strafrecht, Strafprozessrecht und Rechtsphilosophie an der Philipps-Universität Marburg intensiv mit der Rechtsinformatik. Der Arbeit des EDV-Gerichtstages war er von Anfang an als Begleiter, Ideengeber und Unterstützer verbunden. Preiswürdig sind Leistungen, die rechtliche Aufgaben und das Methodenpotential der Informatik zusammenführen.