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Interner Übergang vom Bachelor- zum Masterstudium am KIT

Bei einem internen Studiengangswechsel bzw. in diesem Fall bei der konsekutiven Fortsetzung des Studiums, ist der folgende Ablauf zu beachten:

  1. Rückmeldung in das nächste Fachsemester im Bachelorstudium (zur Sicherheit, falls das Bachelorstudium aus unvorhersehbaren Gründen doch nicht rechtzeitig beendet werden kann und damit ein lückenloser Studentenstatus gewährleistet ist). Der Semesterbeitrag muss dann nur bei dieser Rückmeldung gezahlt werden und nicht nochmals bei der Umschreibung.
  2. Bewerbung für den Masterstudiengang. Die Bewerbung für den Master muss fristgerecht online eingereicht werden. Der Status der Bewerbung kann jederzeit online eingesehen werden. Die Studienplatzannahme erfolgt dann nach Erhalt der Zulassung, indem der Button „Immatrikulation beantragen“ gedrückt wird.
  3. Die Leistungen aus dem Bachelorstudiengang müssen im Prüfungszeitraum des aktuellen (letztes Semester des Bachelorstudiums) Semesters erbracht werden. Der Nachweis, dass der Bachelorstudiengang abgeschlossen worden ist, muss spätestens 2 Monate nach Beginn des Semesters, für das die Immatrikulation beantragt wurde, eingereicht sein. Jedoch wird im Rahmen der Bewerbung eine kürzere Frist (i.d.R. 2 Wochen) gesetzt, die aber verlängert werden kann. Diese Frist ist für die Einreichung der notwendigen Unterlagen und hat nichts mit der Frist zur Ablegung von Prüfungsleistungen oder zur Abgabe der Bachelorarbeit zu tun.
  4. Studierende, die sich zurückgemeldet haben, haben durchgehenden Studierendenstatus. Wenn sie sich nicht zurückgemeldet haben oder sich aufgrund der hohen Semesterzahl nicht zurückmelden konnten, besteht bis zum Einreichen der letzten Bestehensnachweise und die Einschreibung in den Master kein Studierendenstatus.
  5. Sind die zum Bachelorabschluss zählenden Leistungen bis zum Ende des Prüfungszeitraums / zum Ende des letzten Bachelorsemesters nicht verbucht, müssen dem Informatik Studiengangservice ISS rechtzeitig Leistungsnachweise (z.B. Nachweise über 'Mindestens-bestanden' ) vorgelegt werden. Bei Abschlussarbeiten muss in diesem Fall vom Lehrstuhl ein „mindestens bestanden“ in CAS eingetragen werden. Der ISS veranlasst die Eintragung zur Erstellung einer Titelführungsbescheinigung in CAS. Im Onlineportal muss dann fristgerecht der vollständige Notenauszug und/oder die Titelführungsbescheinigung zum Nachweis für den Abschluss des Bachelorstudiengangs hochgeladen werden.
  6. Die Umschreibung in den Masterstudiengang erfolgt durch den Studierendenservice, sobald alle Leistungen nachgewiesen sind.
  7. Mit dem Abschluss des Bachelorstudiums ist (pro forma) eine Exmatrikulation auf Antrag erforderlich, die ebenfalls im Studierendenservice durchgeführt wird. Der Studierendenstatus bleibt lückenlos erhalten und es entstehen keine Nachteile. Nach erfolgter Zulassung muss innerhalb der im Zulassungsbescheid genannten Immatrikulationsfrist der Exmatrikulationsantrag im Bewerberportal hochgeladen werden. Bitte nicht per Mail oder in Papierform im Studierendenservice einreichen! Die „Umschreibung“ erfolgt erst, wenn alle erforderlichen Nachweise fristgerecht erbracht wurden.
  8. Anmeldung von Prüfungen des Bachelorstudiums oder Mastervorzugsleistungen: Im letzte Bachelorsemester müssen die Prüfungsleistungen spätestens zum Ende dieses Semesters in CAS angemeldet und erbracht werden. Die Prüfungsphase endet mit dem Semester und nicht mehr (wie zuvor) 6 Wochen nach Ende des Semesters.

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