BAföG
In regelmäßigen Abständen wird von der zuständigen BAföG-Stelle ein Leistungsstand verlangt. Im Regelfall reicht hierzu der aktuelle Notenauszug aus, da er alle relevanten Informationen enthält.
In Ausnahmefällen - nach ausdrücklicher Aufforderung des zuständigen Sachbearbeiters - wird eine Bescheinigung nach §48 BAföG verlangt. Daraufhin muss das ausgefüllte Formular mit allen notwendigen Nachweisen (Notenauszug) beim ISS abgegeben werden. Sofern es sich nicht um das Karlsruher BAföG-Amt handelt, muss die entsprechende Adresse angegeben werden. Das Ergebnis des Antrags wird vom ISS an das BAföG-Amt weitergeleitet.
Anzahl Fachsemester | Voraussetzung für Leistungsbestätigung |
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1. Fachsemester | 15 LP |
2. Fachsemester | 30 LP |
3. Fachsemester | 45 LP |
4. Fachsemester | 60 LP |
5. Fachsemester | 90 LP |
6. Fachsemester | 120 LP |