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Prüfungen

Im Umgang mit Prüfungen wird in allen Studiengängen zwischen verschiedenen Punkten unterschieden.

Anmeldung zu Prüfungen

Prüfungen können in der Regel in einem Zeitraum von ca. 4 Wochen bis wenige Tage vor der Prüfung im Studierendenportal angemeldet werden. Je nach Prüfung kann dieser Zeitraum variieren. Digitale Prüfungsanmeldungen müssen innerhalb des betreffenden Semesters angemeldet werden. D.h. es wird drignend empfohlen im WS zum 15.03. bzw im SS zum 15.09. die Prüfungen im System angemeldet zu haben.

Eine Teilnahme an Prüfungen ohne Online-Anmeldung ist nicht gestattet (siehe §5 SPO). Vor den Prüfungsterminen sind alle Studierenden dazu aufgefordert, sich zu vergewissern, dass der Status tatsächlich „angemeldet“ ist. Bei erfolgreicher Anmeldung sollte der Nachweis direkt ausgedruckt werden. In Zweifelsfällen sollte das ISS kontaktiert werden.

Es gilt, dass jedes Modul und jede Prüfung nur jeweils einmal belegt werden dürfen. Ist eine Prüfung in mehreren Modulen belegbar, so gilt die Prüfung dem Modul zugeordnet, in welchem der Student sich (zuerst) angemeldet hat.

Voraussetzungsfehler bei Anmeldung

Wenn bei der Online-Anmeldung einer Prüfung ein Voraussetzungsfehler zurückgegeben wird, bedeutet dies im Regelfall, dass nicht alle Voraussetzungen erfüllt wurden, um diese Prüfung im entsprechenden Modul ablegen zu können. Die jeweiligen Voraussetzungen finden sich im entsprechenden Modulhandbuch.

Sollte trotz aller erfüllten Voraussetzungen ein Fehler zurückgegeben werden, melden Sie sich bitte beim ISS. Bitte vergessen Sie dabei nicht Ihre Matrikelnummer und ein Bild des Fehlers. Bitte Beachten Sie auch die Angaben zum Punkt Bedingungen zum Ablegen von Prüfungen.

Eine weitere Möglichkeit ist, dass die Prüfung zur Lehrveranstaltung im entsprechenden Modul oder generell nicht mehr angeboten wird. In diesem Fall ist die korrekte Konstellation von Prüfungen und deren Zuordnungen zu Modulen und Fächern dem Modulhandbuch zu entnehmen. Im Zweifelsfall melden Sie sich im ISS / Prüfungssekretariat WiWi.

Abmeldung

Innerhalb der Abmeldefrist kann eine online angemeldete Prüfung im Studierendenportal wieder abgemeldet werden.

Danach ist ohne Angabe von Gründen bis zur Ausgabe der Prüfungsaufgaben bei schriftlichen Prüfungen eine Abmeldung (persönlich und schriftlich) nur noch direkt beim zuständigen Prüfer bzw. im Hörsaal direkt vor der Klausur möglich. Die Abmeldung von einer mündlichen Prüfung erfolgt beim zuständigen Prüfer bzw. seinem Sekretariat. Die Abmeldung muss spätestens drei Werktage vor dem Prüfungstermin erklärt werden. Ein persönliches Erscheinen kann für die Abmeldung verlangt werden.

Bei Versäumnis des Prüfungstermins ohne triftigen Grund oder Abmeldung gilt die Prüfung als nicht bestanden.

Weiterhin ist für die Prüfungsabmeldung mit Attest der zugehörige Punkt dieses Wikis zu beachten. Ein Attest ist unverzüglich vorzulegen!

Wiederholung einer Prüfung

Jede Prüfung kann einmal wiederholt werden. Für schriftliche Prüfungen erfolgt beim wiederholten Nichtbestehen eine mündliche Nachprüfung, welche nur mit Bestanden und nicht Bestanden bewertet werden kann. Eine mündliche Prüfung ist endgültig nicht bestanden, wenn sie zwei Mal nicht bestanden wurde. Eine schriftliche Prüfung ist endgültig nicht bestanden, wenn die mündliche Nachprüfung nicht bestanden wurde. Eine Prüfungsleistung anderer Art ist endgültig nicht bestanden, wenn sie zwei Mal nicht bestanden wurde. Ausnahmen sind dem Modulhandbuch zu entnehmen.

Bei endgültigem Nichtbestehen kann - bis auf die Orientierungsprüfung - eine Zweitwiederholung beantragt werden.

Studienleistungen können beliebig wiederholt werden.

Bei der Wiederholung von Praktika und Seminaren müssen nicht die selben Veranstaltungen belegt werden.

Fristen für 1. Wiederholungen einer Prüfung enden:

B. Sc. Informatik SPO 2015 und SPO 2022: spätestens zum Ende des Prüfungszeitraumes des vierten Semesters, das auf das Semester, in dem die Prüfung erstmals nicht be- standen wurde, folgt

M. Sc. Informatik SPO 2015: spätestens zum Ende des Prüfungszeitraumes des vierten Semesters, das auf das Semester, in dem die Prüfung erstmals nicht bestanden wurde, folgt

B. Sc. Wirtschaftsinformatik 2019: spätestens zum Ende des Prüfungszeitraumes des übernächsten Semesters .

Lehramt Informatik: B. Ed. Informatik, M. Ed. Informatik, M. Ed. Erweiterungsfach: Die Studien- und Prüfungsordnungen sehen hier keine Fristen vor.

Zweitwiederholung einer Prüfung

Anträge zur Zweitwiederholung einer Prüfung sind innerhalb von 2 Monaten nach Bekanntgabe des Ergebnisses zu stellen. Wird der Antrag genehmigt, hat die Zweitwiederholung spätestens zum übernächsten Prüfungstermin zu erfolgen auch in den Studiengängen B. Ed. Informatik, M. Ed. Informatik und M. Ed. Erweiterungsfach.

Für eine Prüfungsleistung kann max. ein Antrag auf Zweitwiederholung gestellt werden.

Informationen für Dozenten und Mitarbeiter der KIT-Fakultät für Informatik zum Umgang für Fristen zum Eintragen von mündlichen Prüfungen im Campussystem

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