Im Gegensatz zum Parallelstudium hat man bei einem Zweitstudium bereits einen Studiengang an einer deutschen Hochschule erfolgreich abgeschlossen und möchte nun einen weiteren grundständigen Studiengang absolvieren. Für grundständige Studiengänge ist ein abgeschlossenes Hochschulstudium keine Zulassungsvoraussetzung. Sie können auch als Erststudium gewählt werden. Am KIT sind das i.d.R. Studiengänge, die mit einem Bachelor abschließen. Masterstudiengänge werden hingegen als konsekutiv bezeichnet.
Das bedeutet, dass es sich bei einem konsekutiv fortgesetzten Master nicht um ein Zweitstudium handelt, da die Zulassungsvoraussetzung für diesen Studiengang ein bestandener Bachelorabschluss oder ein mindestens gleichwertiger Abschluss im zuvor eingeplanten Fach oder einem verwandten Fachgebiet ist (siehe: Auswahlsatzung Masterstudiengang Informatik bzw. Auswahlsatzung Masterstudiengang Wirtschaftsinformatik).
Für ein Zweitstudium werden Studiengebühren erhoben. Dafür ist eine reguläre Bewerbung notwendig.