Die Leistungen aus dem Bachelorstudiengang müssen im
Prüfungszeitraum des aktuellen (letztes Semester des Bachelorstudiums) Semesters erbracht werden. Der Nachweis, dass der Bachelorstudiengang abgeschlossen worden ist, muss spätestens 2 Monate nach Beginn des Semesters, für das die Immatrikulation beantragt wurde, eingereicht sein. Jedoch wird im Rahmen der Bewerbung eine kürzere Frist (i.d.R. 2 Wochen) gesetzt, die aber verlängert werden kann. Diese Frist ist für die Einreichung der notwendigen Unterlagen und hat nichts mit der Frist zur Ablegung von Prüfungsleistungen oder zur Abgabe der Bachelorarbeit zu tun.