Die Bachelorarbeit soll zeigen, dass Studierende in der Lage sind, eine Aufgabenstellung aus dem eigenen Fach selbstständig und in begrenzter Zeit nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten. Die Bearbeitungsdauer beträgt für Informatiker und Wirtschaftsinformatiker 4 Monate für Lehramtsstudierende mit Fach Informatik 6 Monate. In allen drei Studiengängen ist auf Antrag eine Verlängerung um einen Monat möglich. Die Arbeit kann auf Deutsch oder mit Einvernehmen des Prüfers auch auf Englisch erstellt werden.
Bachelor Informatik: Die/Der Studierende sollte Modulprüfungen im Umfang von 120 LP erfolgreich abgelegt und nicht mehr als eine Modulprüfung aus den Pflichtfächern gemäß § 20 Abs. 2 Ziff. 1 – 4 der SPO noch nicht bestanden haben.
Bachelor Wirtschaftsinformatik: Die/Der Studierende sollte Modulprüfungen im Umfang von 120 LP erfolgreich abgelegt und darin alle Modulprüfungen in den Fächern Mathematik, Wirtschaftsinformatik und Seminar gemäß § 20 Absatz 2 Nummern 1, 3 und 6 der SPO abgeschlossen haben.
Bachelor Lehramt Informatik: Die/der Studierende muss Modulprüfungen im Umfang von 45 LP im wissenschaftlichen Hauptfach Informatik abgelegt haben.
Für Studierende im Studiengang Lehramt an Gymnasien mit Fach Informatik ist zu Beginn das downloadbare Formular „Informationen zur Anmeldung einer Abschlussarbeit im Studiengang Lehramt an Gymnasien“ auszufüllen. Der Ablauf der Anmeldung und Abgabe für den Studiengang Lehramt an Gymnasien wird auf diesem Formular beschrieben.
Für Studierende der Informatik und Wirtschaftsinformatik ist bei einer internen Bachelorarbeit kein Antrag notwendig.
Prozessschritte im Einzelnen:
Eine Titeländerung ist jederzeit möglich. Sie muss dem Sekretariat des zuständigen Prüfers mitgeteilt werden. Die Titeländerung wird vom Sekretariat des Prüfers direkt im System erfasst.
Der Vortrag ist Teil der Leistungen, die im Rahmen der Abschlussarbeit zu erbringen sind. Der Vortrag ist für Informatiker und Wirtschaftsinformatiker verpflichtend. Der Vortrag muss innerhalb des Prüfungszeitraums stattfinden. Er kann auch vor der Abgabe, aber spätestens vier Wochen nach Abgabe der Bachelorarbeit gehalten werden. Sollte der Vortrag die letzte Leistung im Studium sein, ist das Datum des Vortrags das Abschlussdatum.
Bei Studierende des Lehramts Informatik zählt als Prüfungsdatum das Abgabedatum, unabhängig davon, wann der Vortrag stattgefunden hat.
Die Rückgabe eines Themas einer Bachelorarbeit ist ein Mal möglich. Studierende der Informatik und Wirtschaftsinformatik dürfen nur innerhalb von vier Wochen nach Anmeldung abbrechen.
Studierende können eine Verlängerung der Bachelorarbeit um einen Monat über das Sekretariat des Prüfers beim Prüfungsausschuss beantragen. Ein Antrag auf Verlängerung muss mindestens 2 Wochen vor dem Abgabetermin erfolgen. Der downloadbare "Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit der Bachelorarbeit" muss vom Studierenden und dem Prüfer unterschrieben werden. Ferner ist eine Begründung beizufügen.
Studierende müssen ihre Bachelorarbeit beim Prüfer abgeben. Das Format wird vorher mit diesem abgestimmt, z. B. in digitaler Form. Sobald die Abgabe bei dem verantwortlichen Prüfer erfolgt, wird diese dann im System hinterlegt.
Studierende müssen schriftlich versichern, dass sie die Arbeit selbständig verfasst, keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt, die wörtlich oder inhaltlich übernommenen Stellen als solche kenntlich gemacht, die Satzung des KIT zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis gelesen sowie die GI-Richtlinien in der jeweils gültigen Fassung beachtet haben.
Beachten Sie besondere Regelungen bei dem Antritt einer Elternzeit nach Beginn einer Abschlussarbeit.
Der Informatik Studiengangservice hat eine Empfehlung zur Betreuung von Bachelor- und Masterarbeiten von Studierenden der KIT-Fakultät für Informatik entworfen. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um eine Empfehlung und keine Richtlinie handelt!