Abschlusszeugnis

Für den Erhalt Ihres Abschlusszeugnisses sind folgende Punkte zu beachten:

Überprüfung der abgelegten Leistungen

Alle für den jeweiligen Abschluss nötigen Prüfungsleistungen müssen erbracht und im Online-Konto der Studierenden verbucht sein. Im Studierendenportal kann dies überprüft werden. Sind alle nötigen Leistungen verbucht, erscheint im Notenauszug der Prüfungstext „Abschluss (Bachelor/Master)“ mit der Anmerkung „bestanden“, sowie der zugehörigen Abschlussnote und dem Abschlussdatum. Die Verbuchung der Abschlussnote kann erst erfolgen, wenn dem Studierendenservice das Gutachten zur und die Note der Abschlussarbeit vorliegen.

Bitte überprüfen Sie Ihre Leistungen auch dann, wenn Sie die Abschlussarbeit noch nicht abgelegt haben oder diese noch nicht verbucht wurde. Hinweis: Sobald alle Leistungen in einem Fach (z. B,. Pflicht- oder Wahlbereich, Vertiefungs- oder Ergängzungsfach) verbucht sind, wird das Fach mit „bestanden“ gekennzeichnet.

Exmatrikulation

Bitte beachten Sie hierbei die Unterschiede zwischen einer Exmatrikulation beim Übergang vom Bachelor- in den Masterstudiengang und einer Exmatrikulation zum Ende des Studiums. Alle weiteren relevanten Informationen sowie den Antrag auf Exmatrikulation finden Sie in diesem FAQ unter dem Punkt Exmatrikulation.

Die Abschlussunterlagen können erst erstellt und ausgehändigt werden, wenn das Online Konto mit „bestanden“ versehen ist und eine ordentliche Exmatrikulation durchgeführt wurde.

Aktuelle Anschrift

Abschlusszeugnis und Urkunde werden per Post versandt, bitte prüfen Sie hierzu im Studierendenportal die Richtigkeit Ihrer hinterlegten Adresse und aktualisieren Sie diese wenn nötig.

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